Hintergründe Schliessung Harakiri Trail

Wir verstehen, dass die Schliessung des Harakiri (auch als “Kami” bekannt) durch die Grün Stadt Zürich für manche unverständlich ist. Darum möchten wir hier erklären, warum dies geschehen ist und auf ein paar mehrfach gestellte Fragen eingehen. Wichtig an dieser Stelle: Es geht hier nicht darum, eine Vereinsmeinung zu äussern. Wir möchten über Gegebenheiten informieren, auf die wir keinen Einfluss haben und so gut es geht Klarheit in das Thema zu bringen.

Was ist die Üetliberg Schutzverordnung?

Der Üetliberg ist als Ganzes im nationalen Inventar der schützenswerten Landschaften des Bundes, weil seine vielfältige Naturlandschaft einzigartig ist. Damit diese so weit wie möglich erhalten bleibt, regelt die Schutzverordnung detailliert, wie die Natur einerseits geschützt werden kann und andererseits der Üetliberg trotzdem als Naherholungsgebiet genutzt werden kann. Weitere Details können den an verschiedenen Orten aufgestellten Tafeln (siehe Foto) entnommen werden.

Bei der Erarbeitung der Schutzverordnung im Jahre 2015 ist es Züritrails dank intensiver Lobbyarbeit gelungen, im Perimeter der Höcklerstrasse eine Schutzzone abzuwenden, nur deshalb konnte der Höcklertrail überhaupt gebaut werden.

Warum kann der Harakiri nicht legalisiert werden?

Der Trail führte durch das Waldreservat Sarbental. Waldreservate sind auf Dauer angelegte Schutzflächen für die ökologische Vielfalt, die möglichst ohne menschliche Störung wachsen sollen. Dieser Schutzstatus ist kaum zu ändern und bringt viele Konsequenzen mit sich. Auch für die Stadt als Waldbesitzer gelten dort besondere Regeln - z.B. dürfen umgestürzte Bäume nicht abtransportiert werden. Die Stadt Zürich steht in der Pflicht, diese Fläche zu schützen. Wäre der Harakiri also nicht in einem Schutzgebiet, hätte er dann legalisiert werden können? In diesem Fall wäre die Situation etwas besser, allerdings wäre es auch dann sehr schwierig gewesen, illegal erstellte Bauten zu legalisieren. 

War es seit dem Gerichtsurteil legal, den Harakiri zu fahren?

Anfang Jahr hat das Bezirksgericht Affoltern am Albis entschieden, dass alle Wege, welche nicht ausdrücklich mit einem Fahrverbot versehen sind, mit dem Velo befahren werden dürfen. Dies gilt für den gesamten Kanton Zürich und ist sehr erfreulich für Bikende. Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass man frei durch den Wald fahren darf. Ein Weg muss kartiert sein - wir empfehlen, sich an die swisstopo Karte zu halten, um zu prüfen, ob ein Weg eingetragen ist. Das Waldgesetz des Kantons Zürich hält zudem klar fest, dass man im Wald nicht eigenständig Bauten (z.B. Sprünge und Anlieger-Kurven) oder Trails errichten darf. Aus diesen Gründen hat das Urteil das Befahren des Harakiri nicht legalisiert. 

Was braucht es, um einen Trail zu legalisieren?

Für einen neuen legalen Trail braucht es viel - wir versuchen das hier mal kurz zusammenzufassen:

  1. Einwilligung des Grund- also Waldbesitzers: Ohne seine Unterschrift kann kein Baugesuch eingereicht werden.

  2. Planung, inklusive:

    1. Berücksichtigung aller geltenden Zonen: Ein Biketrail durch ein Naturschutzgebiet ist unmöglich. Aber auch andere Zonen müssen berücksichtigt werden, zum Beispiel archäologische Stätten.

    2. Absicherung Unterhalt: Der Trail muss nachhaltig sein. Das heisst, der Unterhalt muss in Bezug auf die erwarteten Abfahrten voraussichtlich leistbar sein.

  3. Absprache und Einverständnis aller Stakeholder: Vom Forst über die Wildhut bis zur Archäologie müssen alle Interessengruppen im Boot sein, sonst werden diese beim Baugesuch ein Veto einlegen.

  4. Baugesuch: Ein formal korrektes Baugesuch mit detaillierten Plänen zur Streckenführung und mit den geplanten Bauten (z.B. Sprüngen).

  5. Baustart: Sind alle diese Hürden genommen und allfällige Beschwerden zugunsten des Trails ausgegangen, kann der Trail gebaut/legalisert werden.

Wer mehr darüber erfahren möchte, kann auch in der Dokumentation der BFU nachlesen.

Zum Abschluss

Wir verstehen, dass die Ereignisse der letzten Wochen manchen nah gehen. Auch wir bedauern, dass diese Massnahmen nötig waren. Unser Ziel ist es, durch ein konstruktives Miteinander die Trailsituation am Uetliberg langfristig attraktiver zu machen.

Du willst mehr legale Trails rund um Zürich? Werde Mitglied bei Züritrails! Falls du es schon bist oder dich noch mehr engagieren möchtest, melde dich bei praesidium@zueritrails.ch - mit mehr Support können wir auch mehr bewegen!